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Zentrale Informatik

Skribble

Tutorial

Folgendes 5-Minütiges Video zeigt Ihnen, wie die Digitale Unterschrift an der UZH genutzt werden kann.

Rechtliche Vorgaben

Die Universitätsleitung hat die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Unterzeichnung von Verträgen in einer Weisung geregelt. Zudem gibt es eine tabellarische Übersicht über den Einsatzbereich der verschiedenen Signaturtypen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rechtsdienstes.

FAQ: (Frequently Asked Questions)

Ziel dieser FAQs ist es, Auskunft zu geben über die wichtigsten Fragen, Argumente, Nutzen und Auswirkung hinsichtlich des Gebrauchs der digitalen Unterschrift.

1.) Warum digitale Unterschrift?

Die Digitalisierung kreiert neue Herausforderungen und Optionen. Prozesse werden verstärkt digitalisiert. Die Corona-Pandemie beschleunigte die Digitalisierung. Die digitale Unterschrift hat in den Jahre 2020/2021 stark zugenommen und avanciert in Richtung Standard. Ein zentraler Service gewährleistet Rechtssicherheit der digitalen Unterschrifts-Lösung.

2.) Was ist der Vorteil der digitalen Unterschrift?

Je nach Situation markanter Zeitgewinn und Effizienz. Es entfallen zeitintensive papierbasierte Prozesse, in denen Unterschriften sequenziell via Briefpost eingeholt werden müssen. 

3.) Wer hat Zugang zum Service?

Alle UZH Mitarbeitenden können den Service nutzen. Dagegen können Studierende, Dozierende ohne Anstellung oder Personen von assoziierten Instituten und Universitätsspitälern den Service nicht nutzen. 

4.) Können Studierende den Service auch brauchen?

Nein. Der Service ist nur für UZH-Mitarbeitende. 

5.) Dürfen alle Mitarbeitenden mit Skribble Verträge unterschreiben?

6.) Welche Signaturtypen gibt es?

Eingesetzt wird die einfache elektronische Signatur (EES; schwächste Stufe), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES; mittlere Stufe) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES; stärkste Stufe)

7.) Gibt es ein Merkblatt oder eine Weisung?

Ja. Es gibt eine Weisung. Sie ist unter folgendem Link zu finden. Elektronische Signaturen.

8.) In welchem Fall wird welcher Signaturtyp angewendet?

  • Die Verwendung der einzelnen Signaturtypen ist in der Weisung der Universitätsleitung geregelt und richtet sich nach den Kriterien Schriftformerfordernis, Einnahmen- bzw. Ausgabenhöhe oder Organisationsebene. Link zur Weisung: Elektronische Signaturen.
  • Eine detaillierte Übersicht inkl. der für die jeweiligen Signaturtypen gültigen Schwellenwerte finden Sie hier:
Digitale Unterschrift
Zoom

 

9.) Was bedeutet Schrifterfordernis/Schriftvorbehalt/Formvorschrift?

  • Ein Schrifterfordernis/Schriftvorbehalt ist die Pflicht, den Abschluss oder die Änderung eines Vertrags in schriftlicher Form abzufassen und i.d.R. auch eigenhändig zu unterzeichnen. Diese Pflicht kann durch ein Gesetz vorgeschrieben oder in einem Vertrag vereinbart worden sein.
  • Gegebenenfalls sind beim Abschluss von Verträgen weitergehende Formvorschriften zu beachten (z.B. notarielle Beurkundung).

10.) Dürfen in einem Vertrag unterschiedliche Signaturtypen verwendet werden?

Nein. Es muss durch beide Vertragsparteien der gleiche elektronische Signaturtyp verwendet werden. Dies stellt die für die UZH zeichnungsberechtigte Person sicher.

11.) Muss die elektronische Signatur auf dem Vertrag sichtbar sein?

Ja. Die elektronische Signatur wird immer auf einem pdf-Dokument angebracht und muss visuell erkennbar sein. Der Vertrag muss in elektronischer Form aufbewahrt werden, und zwar gemeinsam mit den für die Vertragserstellung relevanten Unterlagen.

12.) Welche Unterschrifts-Lösung setzen wir ein?

Nach eingehender Evaluation haben wir uns für «Skribble», entschieden. 

13.) Warum verwenden wir «Skribble»?

Skribble gehört zu den benutzerfreundlichsten Plattformen, mit einer sehr breiten Marktakzeptanz in der Schweiz.

14.) Muss ich mich irgendwo registrieren?

Als UZH-Mitarbeiter(in) sind sie automatisch für den Service berechtigt via SSO (Single-Sign-On). Sie müssen keine Registration durchführen oder ein Konto erstellen, ausser sie wollen Verträge mit QES unterschreiben.

15.) Darf ich weiterhin von Hand unterschreiben?

Ja.

16.) Darf ich auch direkt in Adobe Acrobat unterschreiben?

  • Interne Dokumente wie z.B. Arbeitsrapporte sollen weiterhin ohne elektronisch qualifizierte Unterschrift visiert werden, z.B. via der Unterschriftsfunktion von Adobe Acrobat.
  • Für Verträge mit Dritten ist die Unterschrift, direkt via Adobe Acrobat, nicht erlaubt. Diese Art des Unterschreibens ist aus verschiedenen Gründen mit rechtlichen Risiken verbunden.

17.) In welchem Fall können elektronische Signaturen verwendet werden?

Die elektronische Signatur ist derzeit ausschliesslich zur Unterzeichnung von Verträgen und Absichtserklärungen der Universität Zürich mit Dritten zugelassen. Für genaue. Einzelheiten hierzu sind in der Weisung der Universitätsleitung festgehalten. (Eine einfache Übersicht ist auf der letzten Seite dieses FAQ-Dokumentes enthalten).

18.) Kann ich den Service auch für den privaten Bedarf benutzen?

Nein. Private Benutzung ist nicht zulässig.

19.) Ich habe bereits ein Skribble-Konto. Wie werden meine Unterschriften abgerechnet?

Wenn Sie Ihre UZH-E-Mail-Adresse verwenden, übernimmt die UZH automatisch die Kosten. Für alle anderen Konten, die Sie allenfalls bereits haben, nicht. 

20.) Darf ich auch UZH-interne Dokumente unterschreiben?

Nein. Das ist rechtlich nicht notwendig und aus Kostengründen nicht sinnvoll. Der Service ist nur zum digitalen Unterschreiben von Verträgen mit Drittparteien vorgesehen.

21.) Wie sicher ist der Service?

Die Sicherheit ist sowohl von rechtlicher als auch von technischer Seite gewährleistet.

22.) Zur digitalen Unterschrift muss ich einen Vertrag «hochladen». Ist das nicht unsicher?

Nein. Der Vertrag bleibt während der Unterzeichnung auf den Servern von Skribble in der Schweiz, ist jedoch für Skribble nicht lesbar. Er wird 30 Tage nach dem ersten Hochladen automatisch gelöscht. Skribble unterliegt aufgrund von mit der UZH abgeschlossenen Verträgen als auch von Gesetzes wegen strengen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben. 

23.) Muss meine Gegenpartei eine Software herunterladen?

Nein. Die Lösung ist 100% browserbasiert. Niemand muss eine Applikation oder ein Browser-Add-In herunterladen. Auch die andere Vertragspartei nicht.

24.) Was ist, wenn meine Gegenpartei bereits eine andere Softwarelösung einsetzt?

Unser Standard ist Skribble. Wenn möglich sollte aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Überlegungen immer Skribble benützt werden. Der Gebrauch von anderen technischen Lösungen muss zuerst vom Rechtsdienst freigegeben werden. 

25.) Wo finde ich den Service (Einstieg)?

Ganz einfach auf https://my.skribble.com/login mit Ihrer UZH-E-Mail-Adresse.

26.) Was kostet das?

Im Moment ist der Service für sie kostenlos, da er von der Zentralen Informatik finanziert wird. 

27.) Gibt es Trainings / Material wie Skribble funktioniert?

Der Service ist sehr einfach. Ein einfaches 5-Minuten finden Sie hier.

Weitere Tutorials sind auf dem Skribble-Youtube-Channel vorhanden. 

28.) Gibt es Pläne, dass ich Verträge direkt aus meiner Applikation digital unterschreiben kann?

Ja. Wir wollen den Service aber zuerst etablieren, bevor wir Integrationen vorsehen wie z.B. in SAP, SharePoint etc. 

29.) Wie lasse ich mich für QES (stärkste Identifikationsstufe) Identifizieren?

Entweder bei einem Swisscom-Shop oder bei uns via UZH-Support. Der Link zu den Swisscom-Shops, welche den Service anbieten ist hier. Beim UZH-Support können sie sich nur für QES identifizieren, wenn sie die Nutzung von QES begründen können.

30.) Wo muss ich die digital unterschriebenen Verträge ablegen?

  • Elektronisch/digital unterschriebene Verträge müssen unbedingt auch elektronisch/digital aufbewahrt und archiviert werden, und zwar gemeinsam mit den für die Vertragserstellung relevanten Unterlagen. Bei ausgedruckten Verträgen sind die elektronischen Signaturen nicht mehr nachvollzieh- und überprüfbar.  
  • Wichtig. Die Skribble-Plattform ist kein Ablagesystem – die Verträge werden dort nach 30 Tagen, automatisch gelöscht.

31.) Kann ich bei einer QES auswählen, ob ich via SMS oder Mobile ID verifiziert werde?

Ja. Sie haben die Wahl. Loggen Sie sich auf ihre Mobile ID (www.mobileid.ch) ein und setzen sie ihre Präferenz. Hinweis: Die Mobile ID muss immer vor der Identifizierung aktiviert werden. Wird sie nach der Identifizierung aktiviert, muss sich die Person erneut, ein zweites Mal, identifizieren

32.) Ich habe weitere Fragen, wohin wende ich mich?

  • Sie werden über den UZH-IT-Support unterstützt, via dem Standard-Support-Prozess z.B. E-Mail an: servicedesk@zi.uzh.ch oder Tel. 044 634 33 33
  • Oder direkt bei Skribble unter: support@skribble.com oder Tel.: 044 505 16 64
  • Sie können im Skribble Help-Center auch direkt viele Fragen selbst beantworten
  • Es gibt auch einen Youtube Kanal, der viele Fragen beantwortet
  • Auf der Status-Seite ist der aktuelle Applikations-Status angezeigt
  • Für komplexere technische Fragen ist Skribble jederzeit via Formular erreichbar
  • Die Servicebeschreibung finden Sie unter folgender Webseite
  • Bei rechtlichen Fragen können sie sich jederzeit an den UZH-Rechtsdienst (rechtsdienst@rud.uzh.ch) wenden, oder via der der entsprechenden Webseite.   

33.) Übersicht über die Anwendung der elektronischen Signaturen

Digitale Unterschrift
Zoom

 

34.) Wurden Sie nach einer Mobiltelefonnummer gefragt?

Falls Sie mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnen möchten, müssen Sie als zusätzliches Identifikationsmerkmal eine Mobiltelefonnummer angeben. Bitte verwenden Sie in solchen Fällen wenn immer mögliche Ihre geschäftliche Mobiltelefonnummer. Die angegebene Nummer wird in der PDF-Datei gespeichert und für mindestens 10 Jahre archiviert, unter gewissen Umständen auch länger im UZH Archiv.