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Zentrale Informatik

Richtlinien UKV und WLAN

UKV-Installationsrichtlinie

Für die von der Universität oder vom Hochbauamt des Kantons Zürich beauftragten Unternehmen, welche die Gebäude und/oder die darin einzubauende oder zu erneuernde Kommunikationsverkabelung planen oder installieren, gilt die

Technische Richtlinie 236: Universelle Kommunikationsverkabelung Universität Zürich.

Sie richtet sich an:

  • Architekten/Gebäudeplaner (Ausscheidung von UKV-Verteilerräumen)
  • Elektroplaner
  • Elektroinstallateure

WLAN-Installationsrichtlinie

Für die von der Universität oder vom Hochbauamt des Kantons Zürich beauftragten Unternehmen, welche in Gebäuden die WLAN-Installation planen oder durchführen, gilt die

Technische Richtlinie 236a: WLAN-Installationen.

Sie richtet sich an:

  • Architekten/Gebäudeplaner (Einbezug der Sendeeinheiten in Raumkonzept)
  • Elektroplaner
  • Elektroinstallateure

Kontakt

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle «Koordination IT und Bau» der Abteilung IT-Infrastruktur der Zentralen Informatik. Kontakt: itundbau@zi.uzh.ch.