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Zentrale Informatik Lehre und Forschung

Auftragsbedingungen

Die Zuteilung zu einem von drei Kundenkreisen entscheidet darüber, zu welchen Bedingungen Aufträge ausgeführt werden. Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer Kombination aus Kundensegment und Verwendungszweck der Produktion.

Kreis 1

Leistungen kostenlos*, höchste Priorität

  • UZH-Angestellte für Lehre
  • UZH-Angestellte für Forschung
  • Universitätsleitung und Prorektorate
  • Institute/Fakultäten
  • Doktoratsstudierende
  • Kompetenzzentren/NFS mit Heiminstitution UZH
  • UZH-Museen und -Bibliotheken
  • ZDU-Einheiten
  • Graduate Schools
  • Summer Schools

* Vgl. Generell kostenpflichtige Leistungen

Kreis 2

Leistungen kostenlos*; niedrigere Priorität als Kreis 1

  • Antritts-, Abschiedsvorlesungen
  • Ringvorlesungen
  • Ehrungen
  • Alumni UZH
  • ETH für gemeinsame Studiengänge
  • andere Hochschulen für gemeinsame Projekte
  • einzelne Studierende

* Vgl. Generell kostenpflichtige Leistungen

Kreis 3

Leistungen kostenpflichtig; Aufträge werden nur angenommen, wenn absehbar ist, dass kein Ressourcenengpass entsteht

  • UZH-Organisationseinheiten: Produktionen oder Produkte für Verkauf oder Werbung für ein Produkt, Giveaways
  • Produktionen für UZH-Lehre, die Studierende kaufen müssen
  • Seniorenuniversität
  • Kinderuniversität
  • Assoziierte Institute
  • UZH-Weiterbildungslehrgänge
  • Alumni UZH-Institute
  • Fachvereine Studierender
  • Unitectra

Generell kostenpflichtige Leistungen

Unter bestimmten Bedingungen sind unsere Leistungen auch für Kunden der Kreise 1 und 2 kostenpflichtig:

1. Dienstleistungen ausserhalb der Bürozeiten: Als Bürozeit gelten die Stunden von Mo-Fr von 8:00 bis 18:00.

2. Dienstleistungen in UZH-fremden Räumlichkeiten: Findet der Einsatz ausserhalb von UZH-Räumlichkeiten statt, ist der gesamte Einsatz unabhängig von der Tageszeit kostenpflichtig (inkl. Rekognoszierung, Einrichten und Abräumen).

Verrechnet werden lediglich die Personalkosten.

Die Postproduktion ist in den genannten Fällen jeweils kostenlos, sofern sie zu Bürozeiten stattfinden kann.

Anderweitige Absprachen sind in Ausnahmefällen möglich.

Es gelten folgende Stundenansätze:
Mo - Fr  7-20 Uhr, CHF 120.-/h
Sa, CHF 150.-/h
So und Nacht, CHF 180.-/h

Weiterführende Informationen

Medizinische Fakultät / USZ

Aufgrund des speziellen Verhältnisses von UZH und Universitätsspital (USZ) werden Aufträge von Kunden aus der Medizinischen Fakultät resp. dem USZ nach eigenen Regeln gehandhabt.