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Zentrale Informatik

Nutzungsbedingungen Internet-Zugang für Gäste

Version 1.1 / 17.12.2019

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Nutzungsbedingungen der Universität Zürich (im Folgenden UZH) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet-Zugangs für Gäste an der UZH.

2 Die UZH stellt ihren Gästen den Internet-Zugang zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:

2. Zugang

1 Die UZH stellt ihren Gästen, die ein eigenes Wireless LAN (WLAN)-fähiges Endgerät mitbringen, an ausgewählten Standorten und im Rahmen ihrer technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Zugang zum Internet kostenlos zur Verfügung. Ein Anspruch der Gäste auf einen Zugang besteht nicht.

2 Die UZH kann zur Erbringung ihrer Leistungen jederzeit Dritte als Erfüllungsgehilfen beiziehen.

3 Die UZH sichert keine bestimmte Qualität, Funktionalität oder Störungsfreiheit bei der Übertragung der Daten zu.

4 Der Internet-Zugang gewährt den Gästen keinen Zugriff auf das interne Netzwerk der UZH.

3. Pflichten der Gäste und verbotene Handlungen

1 Vor einer Nutzung des Internet-Zugangs für Gäste ist der Nutzer verpflichtet, sich für die Nutzung zu registrieren und die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Zur Nutzung des Internet-Zugangs muss der Gast sein Endgerät registrieren. Es ist möglich, mehrere Endgeräte pro Gast für die Nutzung des Netzwerks zu registrieren. Das System verlangt vom Gast die Eingabe der Mobiltelefonnummer. Die MAC-Adresse des benutzten Endgerätes wird automatisch der angegebenen Mobiltelefonnummer zugeordnet. Die Registrierung muss jeweils nach 6 Monaten erneuert werden. Die UZH behält sich vor, jederzeit eine erneute Registrierung von einzelnen oder allen Gästen zu verlangen.

2 Der Gast sorgt mit Software auf aktuellem Stand (insbesondere Antivirus-Programm) dafür, dass die von ihm benutzten Endgeräte und die darauf befindliche Software soweit technisch möglich frei von Schadsoftware sind.

3 Der Gast ist verpflichtet, den Internet-Zugang der UZH sachgerecht und rechtmässig zu nutzen.

4 Dem Gast ist es ausdrücklich untersagt, die Zugriffsmöglichkeiten des Internet-Zugangs für Gäste missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen oder zur Begehung von rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen zu nutzen. Der Gast ist für die Inhalte, die er über den Internet-Zugang für Gäste einstellt, verbreitet oder abruft, selbst verantwortlich. Dabei sind dem Gast jegliche Handlungen bei der Nutzung des Internet-Zugangs untersagt, die gegen geltendes Recht oder behördliche Anordnungen verstossen und/oder Rechte Dritte verletzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

  • Einstellen, Verbreiten, Anbieten und Bewerben pornographischer, gewaltverherrlichender oder rassistischer Inhalte oder Gestaltungen;
  • Einstellen, Verbreiten, Anbieten und Bewerben von Inhalten oder Gestaltungen, die gegen Datenschutzrecht und/oder sonstiges Recht verstossen und oder betrügerischere Inhalte, Dienste oder Produkte enthalten;
  • Die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
  • Nutzung, Bereitstellung und/oder Verbreitung von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, an denen Rechte Dritter bestehen (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte, Designrechte, Patentrechte) sowie wettbewerbswidrigem Handeln, insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen sowie Beihilfehandlungen hierzu;
  • Versenden von Junkmails oder Massenmails (Spam);
  • Verbreiten von Viren, Trojanern, Spyware und anderen schädlichen Programmen oder Dateien (Malware);
  • Registrierung mit der eigenen Mobiltelefonnummer zugunsten Dritter;
  • Teilen des Internet-Zugangs mit Dritten (z. B. durch lokale Verbindung mehrerer Endgeräte).

4. Sperrung des Internet-Zugangs

1 Die UZH ist berechtigt, den Zugang zum Netzwerk jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Gast gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder oder geltendes Recht oder behördliche Anordnung verstösst oder verstossen wird.

2 Bei übermässiger Nutzung durch einen Gast kann die UZH die Bandbreite für den Gast limitieren oder den Gast gänzlich von der Nutzung des Internet-Zugangs ausschliessen.

5. Haftung des Gastes

1 Der Gast ist für alle Handlungen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Netzwerks vornimmt, selbst verantwortlich. Die Nutzung des Internet-Zugangs erfolgt auf eigene Gefahr.

2 Der Gast stellt die UZH und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die UZH wegen eines Verstosses des Gastes gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter und/oder gegen vertragliche Pflichten geltend machen. Dies beinhaltet auch die Kosten der notwendige Rechtsverteidigung.

3 Der Gast ist verpflichtet, bei der Sachverhaltserstellung mitzuwirken.

6. Datenschutzerklärung

1 Um den Gästen einen kostenlosen Internet-Zugang zur Verfügung zu stellen, erhebt und speichert die UZH bei der Registrierung zur Nutzung des Netzwerks folgende Daten des Endnutzers:

  • Mobiltelefonnummer
  • MAC- und IP-Adresse des Endgeräts
  • Browserdaten: Browsertyp, Betriebssystem und Sprache
  • Zeitpunkt der Registration
  • Zeitpunkt der letzten Anmeldung.

2 Während der Nutzung des Netzwerks erhebt und speichert die UZH zudem folgende Randdaten:

  • Hostname (Name des Endgeräts)
  • Hersteller des Endgeräts
  • Benutzter WLAN-Sender
  • Funkkanal, Qualität der WLAN-Verbindung und benachbarte WLAN-Sender
  • Verbindungszeit (wie lange ist Verbindung aktiv)
  • Quell-IP-Adresse und -Port der IP-Verbindungen
  • Ziel-IP-Adresse und -Port der IP-Verbindungen
  • Genutzter Service (z. B. SSL, CIFS, Youtube, Dropbox, google-services etc.)
  • Zeitpunkte des Verbindungsaufbaus und -abbaus der IP-Verbindungen
  • Übertragene Datenmenge der IP-Verbindungen.

3 Die Speicherung und Bearbeitung dieser Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Erbringung der Dienstleistung
  • Störungsbehebung
  • Erkennung von Missbrauch
  • Ermöglichung der Identifikation bei Missbrauch
  • Speicherung der Randdaten im Rahmen der Vorschriften.

4 Die Registrierungs- und Randdaten werden ab Beendigung der Nutzung für einen Zeitraum von 6 Monaten auf den Anlagen der Zentralen Informatik der UZH in der Schweiz gespeichert.

5 Personendaten werden ausschliesslich dann an Dritte (z. B. an andere Behörden) bekannt gegeben, soweit dies im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften (z.B. behördliche Aufforderungen, Gerichtsbeschlüsse) oder zum Zweck der Rechts- oder Strafverfolgung (z.B. im Fall von Missbrauch) erforderlich ist. Eine Bekanntgabe an Dritte zu anderen Zwecken findet nicht statt.

6 Dessen ungeachtet kann die UZH Dienstleister damit beauftragen, die erhobenen Daten zu den oben genannten Zwecken weiter zu bearbeiten. Die UZH und die beauftragten Drittdienstleister werden mittels rechtlicher, technischer und organisatorischer Massnahmen dazu verpflichtet, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten.

7 Für Anfragen von Gästen betreffend eine Auskunft zu den erhobenen Personendaten oder eine Berichtigung, Vernichtung oder Sperrung dieser Daten ist die Abteilung Datenschutzrecht zuständig. Entsprechende Anfragen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Universität Zürich
Abteilung Datenschutzrecht
Hirschengraben 56
CH-8001 Zürich

7. Sicherheit

1 Die Nutzung des Internet-Zugangs erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Der Gast ist allein für die Sicherheit seines Endgerätes verantwortlich.

2 Die Registrierung und Anmeldung auf dem Gästeportal erfolgt über eine nach dem Stand der Technik ausreichend verschlüsselte Datenverbindung (HTTPS). Der nach der Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen dem Endgerät des Gastes und dem Access-Point (und auch dem Endpunkt der Verbindung) wird je nach benutztem Anwendungsprotokoll (HTTP statt HTTPS für Websites, IMAP statt IMAPS für E-Mail-Empfang usw.) unverschlüsselt übertragen. Daten auf dem Weg zwischen dem Endgerät und dem Endpunkt der aufgebauten Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine weitergehende Sicherung des Datenverkehrs kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware (typischerweise durch ein VPN) erfolgen, die der Gast selber betreiben muss. Die UZH leistet keine Gewähr, dass die Nutzung des Internet-Zugangs für Gäste gegen Zugriff Dritter auf Daten des Gastes, die dieser auf seinem Endgerät gespeichert hat oder die vom Gast im Rahmen der Nutzung übertragen werden, abgesichert ist. Es obliegt dem Gast, für die notwendig erscheinende Sicherung Sorge zu tragen.

8. Haftung und Haftungsbeschränkung der UZH

1 Die UZH stellt nur einen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Die UZH hat ihr Netzwerk mit technisch-organisatorischen Sicherheitsmassnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung abgesichert.

2 Soweit gesetzlich zulässig, schliessen die UZH und deren Erfüllungsgehilfen jegliche Haftung aus.

3 Die UZH schliesst insbesondere eine Haftung für das jederzeitige Funktionieren des Internet- Zugangs aus sowie, dass die Internetdienste unterbrechungs- oder störungsfrei funktionieren. Sie übernimmt ferner keinerlei Haftung für Schäden an der Hard- oder Software von Endgeräten des Gastes, für einen etwaigen Datenverlust und andere Schäden, die auf eine Nutzung des Internet- Zugangs zurückzuführen sind. Die UZH übernimmt keine Haftung für die über Internetdienste vermittelten Inhalte namentlich aufgerufener Websites oder über die Internetdienste heruntergeladenen Dateien. Darüber hinaus übernimmt die UZH namentlich keine Haftung dafür, dass ein Dritter die über das WLAN und Netzwerk übertragenen Daten des Gastes unberechtigterweise zur Kenntnis nimmt, mitspeichert oder modifiziert.

9. Änderung der Nutzungsbedingungen

Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen, die den Gästen bei der Registrierung abrufbar gemacht werden. Werden die Nutzungsbedingungen aktualisiert, wird der Gast auf allen registrierten Geräten automatisch abgemeldet. Um den Internet-Zugang weiter zu benutzen, muss sich der Gast erneut registrieren und die neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die UZH behält sich vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

10. Salvatorische Klausel

Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Bei Unklarheiten oder Übersetzungsfehlern sind immer die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache massgebend.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

12. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.