Navigation auf uzh.ch

Suche

Zentrale Informatik Mitarbeitende

Nutzungsmodell

Der Digitale Arbeitsplatz (DAP) bietet ein Lifecycle-Modell, bei welchem Sie zu einer jährlichen Nutzungsgebühr sowohl Hardware, Reparatur als auch Services und Support über einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten. Es besteht eine erweiterte Garantie, welche jedoch keine Flüssigkeits- oder Sturzschäden abdeckt. Schäden bzw. deren Reparaturen werden der jeweiligen Kostenstelle verrechnet. Entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie streben wir immer eine Reparatur an. Ein Privatverkauf ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

Dieses Modell entlastet Ihre internen Ressourcen und ermöglicht es, dass Sie sich in kurzer Zeit Ihrer Kerntätigkeit widmen können. Wir kümmern uns um alles rund um Ihren digitalen Arbeitsplatz. Bei einem Ausfall des Arbeitsgerätes bieten wir Ihnen während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät an, damit Sie weiterhin reibungslos Ihre tägliche Arbeit nachgehen können.

Der Digitale Arbeitsplatz steht allen Mitarbeitenden der Zentralen Dienste als Standard-Arbeitsplatz zur Verfügung und kann im eOrder Webshop bezogen werden. Jene Mitarbeitende, welche anderen Einheiten der Universität Zürich angehören, beispielsweise Seminare, Institute oder Kompetenzzentren, steht der Digitale Arbeitsplatz ebenfalls zur Verfügung, sofern die Einheiten das Angebot als Service nutzen.

Wenden Sie sich zur Klärung bitte an Ihren IT-Verantwortlichen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Nutzungsgebühren erhoben!

FAQ's

Wie und wann wird die Nutzungsgebühr belastet?

Zurzeit wird keine Nutzungsgebühr verrechnet, da noch offene Punkte zwischen der Zentralen Informatik und der Finanzabteilung besprochen werden. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gebühr monatlich oder jährlich der jeweiligen Kostenstelle belastet wird.

Was passiert mit dem Gerät, wenn es nicht mehr benötigt wird?

Wenn beispielsweise jemand die UZH nach 1.5 Jahren verlässt und kein Nachfolger vorhanden ist, oder das Gerät intern nicht weiterverwendet werden kann (es darf nicht als Ersatzgerät behalten werden) so kann das Gerät zurückgegeben werden. Die Nutzungsgebühr wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verrechnet.

Handelt es sich stets um neue Geräte?

Es handelt sich bei den gelieferten Geräten immer um neuwertige Geräte. Retouren, welche durch Austritte entstehen, werden durch uns auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Auch handelt es sich um Geräte, welche ein gewisses Alter nicht überschreiten. Aufgrund der Sustainability Policy können wir keine neuen Geräte garantieren.

Wird eine unvollständige Rückgabe verrechnet?

Wenn das Gerät an uns retourniert wird und beispielsweise Ladekabel fehlt, wird dieses der Kostenstelle verrechnet. Damit wir die Geräte weiterverwenden können, müssen diese vollständig retourniert werden,

Kann ich mein Geräte nach Ablauf der Nutzungsgebühr privat abkaufen?

Nein, die Geräte sind stets Eigentum der Universität Zürich. Die Geräte werden nach Ablauf des Lifecycle einem Broker ausgeliefert, welcher die Geräte löscht und in einem für die gesamte UZH vorgesehenen Shop anbietet. Da kann jeder UZH Angehörige die angebotenen Geräte abkaufen.

Sind die Geräte vor Schäden versichert?

Es besteht eine erweiterte Garantie, welche jedoch keine Flüssigkeitsschäden oder Sturzschäden abdeckt. Schäden bzw. deren Reparaturen werden der jeweiligen Kostenstelle verrechnet. Entsprechend derSustainability Policy, streben wir immer eine Reparatur an.

Weiterführende Informationen

Digitaler Arbeitsplatz

Digitaler Arbeitsplatz