Löschen von Aufzeichnungen
Löschkriterien
Aufzeichnungen werden aus Kostengründen gelöscht, wenn
- die Vorlesungsreihe innerhalb eines Semesters (in der Regel 13 Aufzeichnungen) ab dem dritten Jahr nach der Aufzeichnung jährlich weniger als 100 Aufrufe aufweist oder
- die Einzelveranstaltung (u.a. Kongresse, Anlässe) ab dem dritten Jahr nach der Aufzeichnung jährlich weniger als 10 Aufrufe aufweist.
Vorgehen bei der Löschung
- Ab dem vierten Jahr nach der Aufzeichnung werden betroffene Inhalte durch MELS zunächst depubliziert. Die Aufzeichnungen sind dann nicht mehr öffentlich sichtbar.
- Geleichzeitig werden die Auftraggebenden per E-Mail informiert.
- Ohne Rückmeldung innerhalb von 6 Monaten werden die Aufzeichnungen entgültig und unwiderruflich gelöscht.
Hinweis: Wenn Sie eine betroffene Aufzeichnung weiterhin benötigen, können Sie innerhalb der Frist bei MELS eine erneute Publikation beantragen.