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Löschen von Aufzeichnungen

Löschkriterien

Aufzeichnungen werden aus Kostengründen gelöscht, wenn

  • die Vorlesungsreihe innerhalb eines Semesters (in der Regel 13 Aufzeichnungen) ab dem dritten Jahr nach der Aufzeichnung jährlich weniger als 100 Aufrufe aufweist oder
  • die Einzelveranstaltung (u.a. Kongresse, Anlässe) ab dem dritten Jahr nach der Aufzeichnung jährlich weniger als 10 Aufrufe aufweist.

Vorgehen bei der Löschung

  1. Ab dem vierten Jahr nach der Aufzeichnung werden betroffene Inhalte durch MELS zunächst depubliziert. Die Aufzeichnungen sind dann nicht mehr öffentlich sichtbar.
  2. Geleichzeitig werden die Auftraggebenden per E-Mail informiert.
  3. Ohne Rückmeldung innerhalb von 6 Monaten werden die Aufzeichnungen entgültig und unwiderruflich gelöscht.

Hinweis: Wenn Sie eine betroffene Aufzeichnung weiterhin benötigen, können Sie innerhalb der Frist bei MELS eine erneute Publikation beantragen.