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Zentrale Informatik

Löschen von Aufzeichnungen

Aus Kostengründen werden ab 1. Januar 2018 Aufzeichnungen gelöscht, falls

  • die Vorlesungsreihe innerhalb eines Semesters (in der Regel 13 Aufzeichnungen) ab dem dritten Jahr nach der Aufzeichnung jährlich weniger als 100 Aufrufe aufweist oder
  • die Einzelveranstaltung (u.a. Kongresse, Anlässe) ab dem dritten Jahr nach der Aufzeichnung jährlich weniger als 10 Aufrufe aufweist.

Zu löschende Aufzeichnungen werden ab dem vierten Jahr von MELS vorerst «depubliziert», d.h. sie sind für die Nutzer nicht mehr sichtbar. Gleichzeitig werden die Auftraggeber der Aufzeich­nungen in Kenntnis gesetzt, dass die betroffenen Aufzeichnungen ohne nochmalige Benachrich­ti­gung unwiderruflich gelöscht werden, sofern innerhalb von 6 Monaten keine erneute Publikation bei MELS verlangt wurde.