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Zentrale Informatik

Strahlungsbelastung von Drahtlos-Netzen (WLAN)

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Allgemein

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass unsere WLAN-Sender die Immissionsgrenzwerte der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) auf Grund der niedrigen Sendeleistungen einhalten.

  • Der Abstand eines dauernd benutzten Arbeitsplatzes sollte mind. 1 - 2m zum nächsten Accesspoint betragen. Eine Wand dämpft die Strahlung schon recht.
  • Das Wichtigste ist, den eigenen WLAN-Adapter im Notebook, Smartphone etc. auszuschalten, wenn er nicht gebraucht wird, weil hier die Distanz zum Körper sehr klein ist. Dabei kann auch gerade noch Strom gespart werden, was vor allem bei Smartphones die Akku-Laufzeit stark beeinflusst.

Einige Beispiele von Sendeleistungen zum Vergleich:

WLAN 100 mW
DECT 250 mW
Mobiltelefon Inhouse Antenne 100 mW
Mobiltelefon 2 W
Mobiltelefon Basisstation 2 kW

Hier einige Werte gemessener WLAN-Feldstärken:

1m Distanz zum Accesspoint  0,7 - 3 V/m
2m Distanz zum Accesspoint 0,4 - 1,5 V/m
0,5m Distanz zum WLAN-Adapter 1,1 - 4,9 V/m
1m Distanz zum WLAN-Adapter 0,7 - 2,8 V/m

NISV-Immissionsgrenzwerte:

Orte mit empfindlicher Nutzung wie Wohnung, Büro 6 V/m
Immissionsgrenzwert für GSM-Anlagen (z.B. Dach) 58 V/m

SUVA-Grenzwerte:

SUVA-Grenzwert für Arbeitsräume 137 V/m