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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wofür ist Zoom geeignet?
Wofür sollte Zoom nicht verwendet werden?
Was ist der Vorteil der Zoom Campus-Lizenz gegenüber der Gratisversion?
Wird Zoom von der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich empfohlen?
Welche Datenschutzmassnahmen muss ich beachten?
Was gilt für die Aufnahme von Zoom Meetings?
Wie funktioniert die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
Können bestehende Zoom-Konten auf die UZH Campus-Lizenz umgestellt werden?
Was ist beim Urheberrecht zu beachten?
Wo finde ich technische Hilfen zu weiteren Videokonferenztools?
Kann ich Apps aus dem Zoom App Marketplace verwenden?
Gibt es ein Whiteboard in Zoom?

Wofür ist Zoom geeignet?

Zoom eignet sich für Kurse, Seminare, Webinare, interaktive Vorlesungen und Online-Meetings mit bis zu 300 Teilnehmenden. Für grössere Veranstaltungen stehen Webinar- und Meeting-Lizenzen (500, 1000 oder 3000 Teilnehmende) zur Verfügung.
Lizenzen für mehr als 300 Teilnehmende
Zoom ist auch für Lehrveranstaltungen mit Feedback- oder Interaktionsfunktionen geeignet.

Wofür sollte Zoom nicht verwendet werden?

Siehe
Nutzungsbestimmungen für Zoom
Datenschutz bei der Nutzung von Zoom

Was ist der Vorteil der Zoom Campus-Lizenz gegenüber der Gratisversion?

Die Zoom Campus-Lizenz bietet einen höheren Datenschutzstandard.
Einzellizenzen oder Gratisversionen sind nicht EU-DSGVO-konform.

Wird Zoom von der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich empfohlen?

Die Empfehlungen finden Sie unter:
Datenschutz - Universität Zürich

Welche Datenschutzmassnahmen muss ich beachten?

Wenn personenbezogene Daten über Zoom geteilt werden:

  • Seien Sie vorsichtig und treffen Sie angemessene Schutzmassnahmen.
  • Vermeiden Sie die Weitergabe oder Darstellung von sensiblen Informationen
    (z.B. Gesundheitsdaten, Fotos, Religionszugehörigkeit)
  • Verwenden Sie Bilder und Videos nur mit Einwilligung der betroffenen Personen.

Was gilt für die Aufnahme von Zoom Meetings?

  • Aufzeichnungen sind nur erlaubt, wenn alle Teilnehmenden vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Wenn Veranstaltung aufgezeichnet werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden die Video-Funktionalität ausgeschaltet haben und nur der Bildschirm des Dozierenden aufgenommen wird. Sollen Frage- oder Diskussionsrunden aufgenommen werden, sind die Teilnehmenden vorher zu informieren.
  • Cloud-Aufzeichnungen sind datenschutzrechtlich zulässig.

Wie funktioniert die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

Zoom bietet keine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE).
Die Videodaten sind zwischen Teilnehmenden und den Zoom-Servern verschlüsselt, werden dort aber zeitweise unverschlüsselt gespeichert - z.B. bei Aufzeichnungen oder Dateifreigaben.

Können bestehende Zoom-Konten auf die UZH Campus-Lizenz umgestellt werden?

Ja, das ist empfohlen (besserer Datenschutz):
Anleitung: Von einem bestehenden Zoom-Konto auf die Campus-Lizenz wechseln

Was ist beim Urheberrecht zu beachten?

  • Geben Sie Quellen immer an, auch bei Internetmaterial.
  • Verwenden Sie urheberrechtlich geschützte Werke nur im Lehrkontext der UZH.
  • Weisen Sie Studierende auf folgende Einschräkungen hin:
    • "Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nur zu Lehrzwecken an der Universität Zürich verwendet werden. Für eine weitergehende Nutzung, insbesondere das Verbreiten über das Internet, ist eine Einwilligung des Urhebers erforderlich."

Wo finde ich technische Hilfen zu weiteren Videokonferenztools?

Die Zentrale Informatik bietet Informationen zu anderen Tools unter:UZH Zentrale Informatik - Videokonferenzsysteme

Kann ich Apps aus dem Zoom App Marketplace verwenden?

Derzeit nicht möglich. Aufgrund begrenzter Ressourcen unterstützt die UZH keine Drittanbieter-Apps aus dem Zoom App Marketplace.

Gibt es ein Whiteboard in Zoom?

Ja. Für die virtuelle Zusamenarbeit steht das Zoom Whiteboard zur Verfügung.
Zoom Whiteboard Benutzerhandbuch